Modul 6: Diskriminierung und Rechte

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein z. B. durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme.

In der Europäischen Union hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung in jüngster Zeit zahlreiche Änderungen erfahren, die zur Schaffung eines komplexen Regelwerks beigetragen haben, das dem Verbot von Diskriminierungen in Europa eine stärkere Bedeutung einräumt.

Konkret wird dieses Verbot heute durch Artikel 14 und das Protokoll Nr. 12 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch die Artikel 10, 18 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und durch Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Richtlinien zum Schutz des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung erlassen. Wir verweisen insbesondere auf die Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2004/113/EG und 2006/54/EG.

Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention trägt den Titel „Diskriminierungsverbot“ und besagt, dass

„Der Genuss der in dieser Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Eigentum, Geburt oder sonstiger Status zu gewährleisten“.

Während Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit dem Titel „Nichtdiskriminierung“ dies vorsieht:

  1. „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
  2. Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.“

Deshalb können wir sagen, dass in der gesamten Europäischen Union jede Art von Diskriminierung verboten ist. Nichtsdestotrotz können Gleichstellung und Menschenrechte im Allgemeinen nicht nur mit Rechtsinstrumenten verteidigt und gefördert werden. Die Aufklärung über die Menschenrechte ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie von allen verstanden, unterstützt und gefördert werden. 

Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel dieses Moduls darin, Diskriminierung in Schulen zu vermeiden oder zu beseitigen und Lehrer*innen Materialien und Lernaktivitäten zur Verfügung zu stellen, die Schüler*innen sensibilisieren können, sich gegen Diskriminierung einzusetzen. Unser Ansatz ist dabei flexibel, lernerzentriert, kontextualisiert und verwendet einen partizipativen Ansatz, der sich insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene eignet.

LERNZIELE

Dieses Modul zielt darauf ab, Schüler*innen für die Gleichheit der Menschen trotz ihrer Unterschiede in Hautfarbe, Kleidung, Akzent, Verhaltensweisen, Religion etc. zu sensibilisieren. Es soll verdeutlicht werden, dass alle die gleichen Rechte haben und jede*r Respekt verdient.

Lernziele sind:

  1. Sensibilisierung der Schüler*innen für den EU-Rechtsrahmen gegen Diskriminierung;
  2. Kennenlernen verschiedener Kulturen unter den Mitschüler*innen (Essen, Musikgenres, Tanz, Kleidung…);
  3. Lernen, wie sie mit verschiedenen kulturellen Gewohnheiten umgehen können.

Am Ende dieser Lernaktivitäten sollten die Schüler*innen verstanden haben, dass Unterschiede eine persönliche Bereicherung darstellen können und alle in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert werden sollten.

Darüber hinaus lernen sie, dass Gleichheit ein Grundrecht ist, das jeder Mensch auf dieser Welt genießen sollte.

THEORETISCHER HINTERGRUND

Diskriminierung bedeutet nicht nur, Menschen aufgrund bestimmter Merkmale unterschiedlich zu behandeln, sondern sie kann sich auch auf viele andere Arten manifestieren, an die wir vordergründig oft gar nicht denken.

Diskriminierungskategorien nach EU-Recht sind:

Direkte Diskriminierung

(EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, Art.2)

Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von „geschützten Gründen“ weniger günstig behandelt wird. Die ungünstigere Behandlung wird durch einen Vergleich zwischen dem mutmaßlichen Opfer und einer anderen Person ermittelt, die in einer ähnlichen Situation das geschützte Merkmal nicht besitzt.

Indirekte Diskriminierung

(Gleichbehandlungsrichtlinie, Art.2)

Sie tritt auf, wenn eine scheinbar neutrale Regel eine Person oder eine Gruppe benachteiligt, die die gleichen Merkmale aufweist. Es muss gezeigt werden, dass eine Gruppe durch eine Entscheidung im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe benachteiligt wird.

Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung

(EMRK, Art.14 und Zusatzprotokoll Nr.12)

Unter „Mehrfachdiskriminierung“ versteht man eine Diskriminierung, die aus mehreren, getrennt voneinander operierenden Gründen stattfindet.

Die „intersektionaler Diskriminierung“ beschreibt eine Situation, in der mehrere Gründe gleichzeitig wirken und miteinander interagieren, so dass sie untrennbar sind und zu spezifischen Arten von Diskriminierung führen.

Meistens beschreibt „Mehrfachdiskriminierung“ Diskriminierung, die auf der Grundlage mehrerer getrennter Gründe stattfindet, während „intersektionaler Diskriminierung“ sich auf eine Situation bezieht, in der mehrere Gründe gleichzeitig funktionieren und miteinander interagieren, so dass sie untrennbar sind und zu spezifischen Arten von Diskriminierung führen.

Belästigung

(Europäische Sozialcharta, Artikel 26)

Belästigung ist ein besonderer Ausdruck der direkten Diskriminierung, die nach EU-Recht gesondert behandelt wird. Es handelt sich um eine spezifische Form der Diskriminierung im Rahmen der EU-Richtlinien zur Nichtdiskriminierung. Sie war zuvor als besondere Erscheinungsform der direkten Diskriminierung behandelt worden. Die Aufteilung in einen bestimmten Kopf nach den Richtlinien beruht eher darauf, dass diese besonders schädliche Form der diskriminierenden Behandlung herausgearbeitet werden muss als ein Umdenken im konzeptionellen Denken.

Spezielle oder spezifische Maßnahmen

(Rassendiskriminierungsrichtlinie, Art. 5 und der EU-Charta der Grundlegenden Rechte, artt. 23-26)

To ensure that everyone has equal enjoyment of rights, governments, employers and service providers may need to take special or specific measures to adapt their rules and practices to those with different characteristics.

The terms ‘special’ or ‘specific’ measures can be taken to include redressing past disadvantages suffered by those with a protected characteristic. Where this is proportionate, it may constitute a justification for differential treatment.

Hate crime

Verbrechen, die durch Vorurteile motiviert sind, so genannte Hassverbrechen oder vorurteilsgeleitete Straftaten, betreffen nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch die Gemeinschaften und Gesellschaften, denen sie zugeordnet werden insgesamt. Verbrechen wie Drohungen, körperliche Angriffe, Sachschäden oder sogar Morde, die durch Intoleranz gegenüber bestimmten Gruppen der Gesellschaft motiviert sind, werden als Hassverbrechen oder Vorurteils-Verbrechen bezeichnet. Hassdelikte können daher jedes Verbrechen sein, das aufgrund seiner wahrgenommenen Eigenschaften auf eine Person gerichtet ist. Das wesentliche Element, das Hassverbrechen von anderen Verbrechen unterscheidet, ist das vorurteilsgeleitete Motiv.

Hate speech

Hassrede im Kontext von Diskriminierung ist die Befürwortung von Hass, der auf einem der geschützten Gründe beruht. Sie umfasst alle öffentlichen Äußerungen, die Hass, Diskriminierung oder Feindseligkeit gegenüber einer bestimmten Gruppe verbreiten, anregen, fördern oder rechtfertigen. Hassreden sind insofern gefährlich als das sie zu einem wachsenden Klima der Intoleranz gegenüber bestimmten Gruppen beitragen. Verbale Angriffe können in physische Angriffe umgewandelt werden.

Im folgenden Abschnitt wollen wir uns speziell der Bildungsbenachteiligung widmen. Artikel 14 der EU-Charta der Grundrechte garantiert das Recht auf Bildung und den Zugang zur Weiterbildung und zur Berufsausbildung. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der Bildung betrifft insbesondere den gleichen Zugang zu Bildungseinrichtungen in einem anderen Mitgliedstaat und den gleichen Zugang zur Finanzierung der Bildung. Jeder EU-Staat hat darüber hinaus eigene Gesetzte und Bestimmungen zur Antidiskriminierung. Im Folgenden werden wir den britischen analysieren.

 In Großbritannien ist der Equality Act die wichtigste Rechtsquelle in Bezug auf die Frage der Diskriminierung. Der Equality Act 2010 hebt 9 geschützte Merkmale hervor:

  1. Alter
  2. Geschlecht
  3. Rennen
  4. Behinderung
  5. Religion
  6. Schwangerschaft und Mutterschaft
  7. Sexuelle Orientierung
  8. Geschlechtsumwandlung
  9. Ehe und Lebenspartnerschaft

Da sich dieses Modul besonders mit Diskriminierung in Bildungskontexten befasst, wollen wir sehen, wie sich diese konkret manifestieren kann.

Es lassen sich vier Haupttypen von Diskriminierung in der Schule unterscheiden:

Direkte Diskriminierung

Direkte Diskriminierung in der Schule ist, wenn ein/e Schüler*in aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Rasse, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung oder Alter weniger günstig behandelt wird. Zum Beispiel, wenn angenommen wird, dass ein/e Schüler*in möglicherweise nicht in der Lage ist, ein bestimmtes Maß an Arbeit zu erreichen, weil er/sie behindert ist. In diesen Fällen ist die Handlung selbst unrechtmäßig, und zwar unabhängig davon, ob jemand sie diskriminierend gemeint hat oder nicht.

Indirekte Diskriminierung

Indirekte Diskriminierung liegt dann vor, wenn Politiken oder Praktiken eine bestimmte Gruppe von Schüler*innen ohne triftigen Grund mehr als andere betreffen. Zu den durch die Gesetzgebung geschützten Gruppen gehören Gruppen, die durch ihr Geschlecht, ihre Rasse, ihre sexuelle Orientierung, ihre Religion oder Weltanschauung oder ihr Alter definiert sind. Wenn es sich um eine Behinderung handelt, sollten angemessene Anpassungen vorgenommen werden, damit keine indirekte Diskriminierung stattfindet.

Belästigung

Belästigung ist ein unerwünschtes Verhalten, z.B. im Zusammenhang mit einer Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen, das den Zweck oder die Wirkung hat, die Würde eines/einer Schüler*in zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld für den Schüler*innen zu schaffen.

Viktimisierung

Viktimisierung tritt auf, wenn eine Schule etwas tut, das für eine/n Schüler* in nachteilig ist, weil entweder der/die Schüler* in oder die Eltern oder Geschwister des/der Schüler *in Maßnahmen nach dem Gesetz zur Diskriminierung (z.B. von Behinderten) ergreifen oder zu ergreifen gedenken.

 

Im schulischen Umfeld ist es vor allem Aufgabe der Lehrkräfte, ein nicht-diskriminierendes Umfeld zu schaffen. Über den rechtlichen Kontext von Diskriminierung hinaus, ist es auch von Bedeutung, dass das Opfer weiß, wie es auf eventuelle Diskriminierungen reagieren kann und an wen es sich wenden kann.

Wenn eine nationale Behörde bei der Umsetzung von EU-Recht gegen die Grundrechtecharta verstößt, sind die nationalen Richter (unter der Leitung des Europäischen Gerichtshofs) befugt, die Einhaltung der Charta zu gewährleisten.

Alle EU-Länder müssen eine nationale Gleichbehandlungsstelle benennen, die für die Förderung der Gleichbehandlung zuständig ist. Diese Stellen sind angehalten Diskriminierungsopfer unabhängig unterstützen und Erhebungen durchführen sowie unabhängige Berichte und Empfehlungen veröffentlichen.

LERNAKTIVITÄTEN

Im Folgenden stellen wir einige Lernaktivitäten vor, die nach dem Prinzip „learning by doing“ funktionieren und die Lehrer*innen mit ihren Schüler*innen durchführen können, um ihnen den Mehrwert vor Augen zu führen, den Diversität im Klassenzimmer haben kann.

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Coordinator – Centro per lo Sviluppo Creativo Danilo Dolci – Italy

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